Wer zahlt für Geräte, die durch eine Überspannung kaputtgehen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schaden an elektronischen Geräten eines Strombeziehers infolge Beschädigung eines Kabelverteilerschranks des Stromanbieters.OGH 2 Ob 11/19k, 17.12.2019
- Durchbrennen eines Elektromotors infolge Beschädigung einer Starkstromleitung im Verkehr - mittelbarer Schaden.OGH 2 Ob 190/78, 09.11.1978
- Beschädigung eines Starkstromkabels bei Erdarbeiten, mittelbarer Schaden der Stromabnehmer.OGH 1 Ob 176/72, 06.09.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022632 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 2 Ob 11/19k, 17.12.2019
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In der Regel ja. Wer die nachteilige Veränderung tatsächlich herbeigeführt hat, haftet auch dann, wenn ein späteres Ereignis denselben Schaden verursacht hätte. Nur wenn die betroffene Sache ihr Ende im Zeitpunkt der Schädigung schon in sich trug, haften Sie bloß für die Vorverlegung des Schadenseintritts.
Der verantwortliche Bauführer haftet, wenn er sich vorher nicht erkundigt hat. Liegt die Baustelle in verbautem Gebiet oder nahe einer Straße, ist mit Leitungen im Boden zu rechnen; dann muss er vor Beginn bei den Versorgungsunternehmen nachfragen. Es genügt nicht, sich auf die Auskunft des Bauherrn oder des Grundeigentümers zu verlassen.