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Wer zahlt für Geräte, die durch eine Überspannung kaputtgehen?

günstig für Schädiger betrifft Stromkunden, Haushalte, Betriebe, Netzbetreiber
Der Rechtssatz behandelt die Frage, ob für einen weiteren Schaden zu haften ist, der als unmittelbare Folge einer vorangegangenen Schädigung eintritt und mit dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu rechnen ist. Im entschiedenen Fall riss beim Fällen eines Baumes neben einer Starkstromleitung der Nullleiter, wodurch elektrische Geräte beschädigt wurden. Für bloße Stromabnehmer haben die Gerichte einen solchen Schaden als mittelbar angesehen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Zum Problem der Ersatzpflicht für einen sich als unmittelbare Folgewirkung einer vorangegangenen Schadenszufügung darstellenden weiteren Schaden, mit dessen Eintritt nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge gerechnet werden kann (Beschädigung elektrischer Geräte wegen Auftretens einer Überspannung auf Grund eines durch das Fällen eines Baumes in der Nähe einer Starkstromleitung abgerissenen Nulleiters.)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022632 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Überholende Kausalität beim Schadenersatz

In der Regel ja. Wer die nachteilige Veränderung tatsächlich herbeigeführt hat, haftet auch dann, wenn ein späteres Ereignis denselben Schaden verursacht hätte. Nur wenn die betroffene Sache ihr Ende im Zeitpunkt der Schädigung schon in sich trug, haften Sie bloß für die Vorverlegung des Schadenseintritts.

günstig für Geschädigter Erkundigungspflicht vor Grabungsarbeiten

Der verantwortliche Bauführer haftet, wenn er sich vorher nicht erkundigt hat. Liegt die Baustelle in verbautem Gebiet oder nahe einer Straße, ist mit Leitungen im Boden zu rechnen; dann muss er vor Beginn bei den Versorgungsunternehmen nachfragen. Es genügt nicht, sich auf die Auskunft des Bauherrn oder des Grundeigentümers zu verlassen.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Schaden durch Beschädigung fremder Leitungen
Schadenersatz · Stromausfall durch beschädigtes Kabel
Schadenersatz · Schadensverlagerung auf einen Dritten