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Wer haftet, wenn beim Graben ein Stromkabel beschädigt wird?

günstig für Geschädigter betrifft Bauunternehmer, Bauleiter, Grundeigentümer, Versorgungsunternehmen
Der verantwortliche Bauführer haftet, wenn er sich vorher nicht erkundigt hat. Liegt die Baustelle in verbautem Gebiet oder nahe einer Straße, ist mit Leitungen im Boden zu rechnen; dann muss er vor Beginn bei den Versorgungsunternehmen nachfragen. Es genügt nicht, sich auf die Auskunft des Bauherrn oder des Grundeigentümers zu verlassen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 24.10.2017 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Unmittelbare Schadenersatzpflicht des verantwortlichen Bauführers bei schuldhafter Beschädigung von Fernmeldekabeln der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung. Die örtliche Lage einer Baustelle im verbauten Ortsgebiet und noch dazu in unmittelbarer Nähe der Fahrbahn einer ehemaligen Bundesstraße lässt das Vorhandensein von Erdkabeln, Rohrleitungen und dergleichen so naheliegend erscheinen, dass eine Verständigung der Postbehörde und Telegraphenbehörde noch vor dem Beginn der Bauarbeiten unbedingt geboten ist. Das Unterlassen einer solchen Erkundigung begründet eine schuldhafte Unterlassung des verantwortlichen Bauführers im Sinne des § 1299 ABGB.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038135 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 28.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Stromausfall durch beschädigtes Kabel

Nein, wenn Sie mit dem Schädiger in keinem Vertragsverhältnis stehen. Der Schaden, der Ihnen als Strombezieher durch die Beschädigung des Kabels entsteht, gilt als bloß mittelbar. Das gilt sogar dann, wenn über dieses Kabel ausschließlich Sie mit Strom versorgt werden.

günstig für Schädiger Überspannungsschaden nach Leitungsbeschädigung

Der Rechtssatz behandelt die Frage, ob für einen weiteren Schaden zu haften ist, der als unmittelbare Folge einer vorangegangenen Schädigung eintritt und mit dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu rechnen ist. Im entschiedenen Fall riss beim Fällen eines Baumes neben einer Starkstromleitung der Nullleiter, wodurch elektrische Geräte beschädigt wurden. Für bloße Stromabnehmer haben die Gerichte einen solchen Schaden als mittelbar angesehen.

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