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Bekomme ich Ersatz, wenn ein fremdes Kabel beschädigt wurde?

günstig für Schädiger betrifft Stromkunden, Unternehmer, Netzbetreiber, Bauunternehmen
Nein, in der Regel nicht. Wird ein Kabel beschädigt, das nicht Ihnen gehört, ist Ihr Ausfall bloß ein mittelbarer Schaden, der nicht ersetzt wird. Anders kann es sein, wenn Sie in den Schutzbereich eines Vertrags einbezogen sind, etwa als Strombezieher, dessen Geräte durch die Beschädigung eines Verteilerschranks kaputtgehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (12 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1972)

Zur Abgrenzung von mittelbarem und unmittelbarem Schaden bei Kabelbeschädigungen (im Sinne der bisherigen Judikatur unter Ablehnung von 8 Ob 49/72).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022591 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Ersatz bei blosser Schadensverlagerung

Die Bedenken gegen den Ersatz an nur mittelbar Geschädigte greifen nicht, wenn der Schaden nur verlagert wurde. Es geht dann um jenen Schaden, der ohnehin normalerweise beim unmittelbar Geschädigten eintritt und zu ersetzen wäre. In die Betrachtung kommt also kein zusätzlicher Schaden hinein.

günstig für Geschädigter Kabelschaden bei Erdarbeiten

Wer Erdarbeiten durchführt, muss sich vorher bei den Versorgungsunternehmen erkundigen, wo Leitungen verlaufen, und sich bei Bedarf durch Suchgrabungen Gewissheit verschaffen. Unterbleibt das, haftet der Bauführer für den Schaden. Hat dagegen das Versorgungsunternehmen die Lage der Kabel falsch angegeben, entfällt die Haftung.

Verwandte Fragen

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