Zum Inhalt springen

Bekomme ich Ersatz, wenn ein Bagger mein Stromkabel kappt?

günstig für Schädiger betrifft Stromkunden, Betriebe, Bauunternehmer, Netzbetreiber
Nein, wenn Sie mit dem Schädiger in keinem Vertragsverhältnis stehen. Der Schaden, der Ihnen als Strombezieher durch die Beschädigung des Kabels entsteht, gilt als bloß mittelbar. Das gilt sogar dann, wenn über dieses Kabel ausschließlich Sie mit Strom versorgt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Der Schaden, der dem Strombezieher infolge Beschädigung des Stromkabels durch eine Person, zu der er in keinem vertraglichen Verhältnis steht, erwächst, ist auch dann ein mittelbarer, wenn durch dieses Kabel ausschließlich der Geschädigte mit Strom versorgt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022620 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Kabelschaden bei Grabungsarbeiten

Die ausführende Firma. Sie muss als Fachbetrieb die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit eingebaute Kabel nicht beschädigt werden, und ihrem Baggerfahrer die entsprechenden Anweisungen geben. Ein Verschulden kann auch darin liegen, dass die Arbeitsstelle nicht ausreichend geleitet und überwacht wurde.

günstig für Geschädigter Kabelschaden bei Erdarbeiten

Wer Erdarbeiten durchführt, muss sich vorher bei den Versorgungsunternehmen erkundigen, wo Leitungen verlaufen, und sich bei Bedarf durch Suchgrabungen Gewissheit verschaffen. Unterbleibt das, haftet der Bauführer für den Schaden. Hat dagegen das Versorgungsunternehmen die Lage der Kabel falsch angegeben, entfällt die Haftung.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Schaden durch Beschädigung fremder Leitungen
Schadenersatz · Erkundigungspflicht vor Grabungsarbeiten
Schadenersatz · Überspannungsschaden nach Leitungsbeschädigung