Bekomme ich Ersatz, wenn ein Bagger mein Stromkabel kappt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schaden an elektronischen Geräten eines Strombeziehers infolge Beschädigung eines Kabelverteilerschranks des Stromanbieters.OGH 2 Ob 11/19k, 17.12.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022620 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 11/19k, 17.12.2019
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die ausführende Firma. Sie muss als Fachbetrieb die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit eingebaute Kabel nicht beschädigt werden, und ihrem Baggerfahrer die entsprechenden Anweisungen geben. Ein Verschulden kann auch darin liegen, dass die Arbeitsstelle nicht ausreichend geleitet und überwacht wurde.
Wer Erdarbeiten durchführt, muss sich vorher bei den Versorgungsunternehmen erkundigen, wo Leitungen verlaufen, und sich bei Bedarf durch Suchgrabungen Gewissheit verschaffen. Unterbleibt das, haftet der Bauführer für den Schaden. Hat dagegen das Versorgungsunternehmen die Lage der Kabel falsch angegeben, entfällt die Haftung.