Haftet ein Steuerberater für eine vorläufige Bilanz gegenüber Kreditgebern?
betrifft Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder, Banken, Kreditgeber, Unternehmer
Der Rechtssatz betrifft die Frage, ob ein Wirtschaftstreuhänder für die Richtigkeit einer von ihm erstellten vorläufigen Bilanz einzustehen hat. Angesprochen ist der Fall, dass ein Dritter aufgrund dieser Bilanz einen Kredit gewährt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1970)
Zur Frage der Haftung eines Wirtschaftstreuhänders für die Richtigkeit einer von ihm erstellten vorläufigen Bilanz, auf Grund deren ein Dritter Kredit gewährt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022693 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 Ob 105/24k, 24.10.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1299
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