Haftet der Steuerberater mir als Außenstehendem für den Jahresabschluss?
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Ein Steuerberater, der den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft erstellt, haftet grundsätzlich nicht für Vermögensschäden Dritter, die er fahrlässig verursacht. Dritte können sich daher im Regelfall nicht auf diesen Abschluss stützen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Grundsätzlich besteht keine Haftung des den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft erstellenden Steuerberaters für fahrlässig verursachte Vermögensschäden Dritter.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120309 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 8 Ob 105/24k, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 88/21h, 04.11.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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