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Haftet der Steuerberater mir gegenüber für eine interne Bilanz?

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Wird eine Bilanz nur für betriebsinterne Zwecke erstellt, haftet der Wirtschaftstreuhänder dafür nicht gegenüber außenstehenden Dritten. Ein Dritter, der durch eine solche Bilanz einen Schaden erleidet, kann sich nicht auf sie stützen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Keine Haftung eines Wirtschaftstreuhänders für Drittschaden, wenn eine Bilanz nur zu betriebsinternen Zwecken erstellt wird.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022654 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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