Haftet der Veranstalter, wenn ich mich beim Rennen verletze?
günstig für Teilnehmer betrifft Teilnehmer, Veranstalter, Sportler, Vereine
Die Pflicht des Veranstalters, für Ihre Sicherheit als Teilnehmer zu sorgen, ergibt sich aus dem Vertrag, den Sie mit ihm schließen. Er hat den Wettkampf entsprechend der Ausschreibung und der Wettkampfordnung durchzuführen, die Angemeldeten teilnehmen zu lassen und die Preise auszurichten. Sie sind verpflichtet, die Wettkampfordnung einzuhalten. Dasselbe gilt für vergleichbare Veranstaltungen wie Rodel-, Rad- oder Sprungbewerbe.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 27.01.2022 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1993)
Die Pflicht des Veranstalters eines Schirennens, für die Sicherheit der Teilnehmer zu sorgen, beruht auf einem zwischen dem Veranstalter und dem Rennläufer abgeschlossenen Vertrag, es handelt sich also um einen Fall einer vertraglichen Verkehrssicherungspflicht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rennen auf einer Schisprungschanze.OGH 9 Ob 85/21x, 27.01.2022
- Hier: Radrennen.OGH 2 Ob 5/20d, 06.08.2020
- Dies gilt wegen der vergleichbaren Gefahrenlage auch für den Veranstalter eines Rodeltrainings.OGH 5 Ob 1/08w, 19.02.2008
- Der Veranstalter eines Schirennens haftet für die Einhaltung einer vertraglichen Verkehrssicherungspflicht.OGH 5 Ob 1/08w, 19.02.2008
- Im Falle von Beförderungen oder Veranstaltungen ist im Rahmen des Zumutbaren für einen sicheren Abgang der Fahrgäste oder Teilnehmer zu sorgen. Hier: Abgang des Fahrgastes über kurzes Pistenstück zum Parkplatz nach Pistenschluss.OGH 2 Ob 213/05w, 22.09.2005
- Die Hauptleistungspflicht dieses Vertrages auf Seiten des Veranstalters ist die Verpflichtung, den Wettkampf entsprechend der Ausschreibung und den Vorschriften der maßgebenden Wettkampfordnung durchzuführen, die zu Recht Angemeldeten daran teilnehmen zu lassen und die ausgesetzten Preise auszurichten. Der Wettkämpfer ist verpflichtet, am Wettkampf teilzunehmen und seinerseits die Bestimmungen der Wettkampfordnung einzuhalten.OGH 1 Ob 520/93, 22.06.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023239 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 9 Ob 85/21x, 27.01.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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