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Haftet der Veranstalter, wenn ich bei seiner Veranstaltung verletzt werde?

günstig für Besucher betrifft Veranstalter, Zuschauer, Teilnehmer, Vereine
Ja, wenn er zumutbare Sicherheitsvorkehrungen unterlassen hat. Wer eine Sportveranstaltung oder ein Fest organisiert, muss für die Sicherheit von Teilnehmern und Zuschauern sorgen. Das gilt nicht nur für den Veranstaltungsort selbst, sondern auch für den Weg dorthin und wieder weg.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 28.02.2023 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Der Gedanke der Verkehrssicherung beschränkt sich nach heutiger Auffassung nicht mehr auf den räumlich - gegenständlichen Bereich, innerhalb dessen ein Verkehr stattfindet, sondern umfasst die Sicherung des Verkehrs vor Gefahrenquellen aller Art. Nach diesem Grundsatz haben die Veranstalter von Sportwettbewerben für die im Interesse der Sicherheit von Beteiligten und Zuschauern erforderlichen Vorkehrungen zu sorgen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023955 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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