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Haftet der Veranstalter, wenn ich beim Sportbewerb verletzt werde?

günstig für Geschädigter betrifft Veranstalter, Zuschauer, Sportler, Teilnehmer
Der Veranstalter muss für die Sicherheit von Beteiligten und Zuschauern sorgen. Liegt es nahe, dass von der Veranstaltung Gefahren für andere ausgehen, muss er im zumutbaren Rahmen angemessene Maßnahmen treffen. Welche das sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 03.08.2021 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Die Veranstalter von Sportwettbewerben haben für die im Interesse der Sicherheit von Beteiligten und Zuschauern erforderlichen Vorkehrungen zu sorgen. Liegt die Möglichkeit nahe, dass sich aus einer Veranstaltung Gefahren für andere ergeben, so hat der Verantwortliche im Rahmen des Zumutbaren auch dagegen angemessene Maßnahmen zu treffen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0098750 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 17.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Haftung für Verletzungen beim Sport

Verletzungen beim Sport sind nicht rechtswidrig, solange sie nicht dadurch entstehen, dass jemand das Risiko vergrößert, das zu dieser Sportart gehört. Die Anforderungen, die sonst beim Schutz der körperlichen Unversehrtheit gelten, sind im Sport also abgeschwächt.

günstig für Schädiger Zurechnung außergewöhnlicher Schadensfolgen

Ersetzt werden nur Schäden, die nach der Art der Ursache überhaupt eintreten können. Wenn ein Schaden nur durch eine ganz außergewöhnliche Verkettung von Umständen entstanden ist, muss der Schädiger dafür nicht einstehen.

Verwandte Fragen

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