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Haftet der Veranstalter, wenn ich als Zuschauer verletzt werde?

günstig für Zuschauer betrifft Zuschauer, Veranstalter, Vereine, Geschädigte
Ja, wenn er zumutbare Sicherheitsvorkehrungen unterlassen hat. Wer eine Veranstaltung ausrichtet, muss die Zuschauer im Rahmen des Zumutbaren vor den damit verbundenen Gefahren schützen, auch wenn er kein Eintrittsgeld verlangt. Wo diese Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 28.02.2023 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Haftung der ein Straßenrennen veranstaltenden Vereinigung für Verletzungen, die ein an der Konkurrenz beteiligtes Fahrzeug einem Zuschauer zugefügt hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038132 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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