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Ist ein Sturz beim Skifahren mein eigener Fehler?

günstig für Unfallgegner betrifft Schifahrer, Snowboarder, Unfallgegner
Ein Sturz aus einem fahrtechnischen Fehler ist für sich noch nicht vorwerfbar. Ihnen kann aber ein vermeidbares Fehlverhalten vor dem Sturz zur Last fallen, das den Sturz herbeigeführt hat. In Betracht kommen vor allem zu hohe Geschwindigkeit und unkontrolliertes Fahren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 04.11.2020 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Selbst auf fahrtechnische Fehler zurückzuführende Stürze von Schiläufern sind zwar an sich noch nicht rechtlich vorwerfbar, doch kann dem Schifahrer ein dem Sturz vorausgegangenes vermeidbares Fehlverhalten zur Last fallen, das den Sturz herbeigeführt hat und deshalb als einleitende Fahrlässigkeit zu beurteilen ist. Als solches vermeidbares Fahrverhalten kommen vor allem überhöhte Geschwindigkeit bzw unkontrolliertes Fahren in Betracht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023465 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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