Ist ein Sturz beim Skifahren mein eigener Fehler?
günstig für Unfallgegner betrifft Schifahrer, Snowboarder, Unfallgegner
Ein Sturz aus einem fahrtechnischen Fehler ist für sich noch nicht vorwerfbar. Ihnen kann aber ein vermeidbares Fehlverhalten vor dem Sturz zur Last fallen, das den Sturz herbeigeführt hat. In Betracht kommen vor allem zu hohe Geschwindigkeit und unkontrolliertes Fahren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 04.11.2020 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Selbst auf fahrtechnische Fehler zurückzuführende Stürze von Schiläufern sind zwar an sich noch nicht rechtlich vorwerfbar, doch kann dem Schifahrer ein dem Sturz vorausgegangenes vermeidbares Fehlverhalten zur Last fallen, das den Sturz herbeigeführt hat und deshalb als einleitende Fahrlässigkeit zu beurteilen ist. Als solches vermeidbares Fahrverhalten kommen vor allem überhöhte Geschwindigkeit bzw unkontrolliertes Fahren in Betracht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Snowboarder.OGH 9 Ob 30/14y, 25.06.2014
- Auch die nicht durch das Fahrverhalten Dritter beeinträchtigte Einhaltung einer Fahrlinie, die zu einem unfreiwilligen Abkommen von der Piste führt, ist als ein Verschulden indizierender Fahrfehler des Schifahrers zu qualifizieren.OGH 1 Ob 217/04z, 12.04.2005
- Den Zwischenfall, der zu seinem Sturz geführt hat und der ihn möglicherweise entlasten könnte, kennt im Regelfall nur der Schiläufer selbst, nicht aber sein Unfallgegner, der deshalb zu dessen Aufklärung im allgemeinen nichts beitragen kann. Es liegt daher beim Schiläufer, Umstände darzutun, die das Verkanten als unvermeidbar oder unvorhersehbar erkennen und damit das indizierte Verschulden ausschließen lassen.OGH 5 Ob 182/99x, 29.06.1999
- Verkanten ist ein fahrtechnischer Fehler (Kanten- und Belastungsfehler) der bei fortgeschrittenen Schiläufern zumeist auf ein vorausgehendes vermeidbares Fehlverhalten (etwa relativ überhöhte Geschwindigkeit oder unkontrolliertes Fahren) zurückzuführen ist. Das Verkanten ist demnach ein Fahrverhalten, das typischerweise das Verschulden des Schiläufers indiziert.OGH 5 Ob 182/99x, 29.06.1999
- Der Schifahrer hat im Rahmen seiner Eigenverantwortlichkeit grundsätzlich selbst für seine Sicherheit zu sorgen und daher seine Fahrweise auf erkennbare Gefahren einzustellen.OGH 1 Ob 309/97s, 25.11.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023465 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 3 Ob 73/20m, 04.11.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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