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Bin ich schuld, nur weil ich auf der Piste gestürzt bin?

günstig für Schifahrer betrifft Schifahrer, Geschädigte, Pistenhalter, Versicherer
Nein. Allein aus einem Sturz beim Schifahren kann ohne weitere Umstände kein Verschulden abgeleitet werden. Auch Stürze, die auf Fahrfehler zurückgehen, sind für sich noch nicht vorwerfbar; vorwerfbar kann aber ein Fehlverhalten sein, das dem Sturz vorausging und ihn ausgelöst hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 04.11.2020 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann beim Pistenschilauf aus der Tatsache eines Sturzes allein noch nicht auf ein Verschulden des Stürzenden geschlossen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109663 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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