Zum Inhalt springen

Wann hafte ich für einen Zusammenstoß beim Skifahren?

günstig für Schifahrer betrifft Schifahrer, Snowboarder, Verletzte
Nur dann, wenn Sie die unvermeidbaren Risiken des Schilaufs durch schuldhaftes Verhalten vergrößern. Das ist etwa der Fall, wenn Ihre Fahrweise nicht zum Gelände, zur Schneelage oder zu Ihrem Können passt oder wenn Sie allgemein anerkannte Regeln der Sportausübung missachten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 04.11.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Nur wenn die unvermeidbaren Risken des Schilaufes durch das Hinzutreten weiterer als schuldhaft zuzurechnender Verhaltensweisen vermehrt werden, also etwa das Fahrverhalten nicht der Beschaffenheit des Geländes, der Schneelage und dem fahrerischen Können angepasst ist oder allgemein anerkannte Ausübungsregeln missachtet werden, haftet der Sportler dem anderen für den zugefügten Schaden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023396 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Sturz und Verschulden auf der Piste
Schadenersatz · Fehlverhalten vor dem Sturz
Schadenersatz · Sturz beim Schifahren und Verschulden
Schadenersatz · Sturz und Verschulden auf der Piste
Schadenersatz · Geländeauswahl durch den Skilehrer