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Muss der Hausbesitzer Stiegen und Gänge sicher halten?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Hauseigentümer, Besucher, Gäste
Ja. Der Besitzer eines Gebäudes muss Gänge und Treppen in verkehrssicherem und gefahrlosem Zustand halten; dazu kann auch eine ausreichende Beleuchtung des Zugangs gehören. Erleiden Sie als Mieter durch einen mangelhaften Zugang einen Schaden, muss der Vermieter ersetzen, sofern er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 22.10.2019 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Aus dem Titel der Verkehrssicherungspflicht hat der Besitzer eines Gebäudes Gänge und Treppen in verkehrssicherem und gefahrlosem Zustand zu halten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023554 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Erhaltungspflicht und persönliche Sicherheit

Ob Ihre persönliche Sicherheit gefährdet ist, entscheidet nicht darüber, wer nach dem Mietrechtsgesetz die Erhaltung schuldet. Haben Sie das besondere mietrechtliche Verfahren gewählt, wird nicht geprüft, ob sich aus dem allgemeinen Zivilrecht etwas anderes ergibt.

günstig für Vermieter Haftung des Vermieters für Bauschäden

Nur dann, wenn die Gefahr nach objektivem Maßstab erkennbar war, wenn es also Anzeichen für einen Baumangel gab. War der Mangel auch bei üblicher Wartung nicht zu erkennen und der Schaden nicht vorhersehbar, haftet er nicht. Bei schlechtem Bauzustand, einem bekannten Mangel oder ähnlichen Anzeichen muss er allerdings regelmäßig fachmännisch überprüfen lassen.

Verwandte Fragen

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