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Muss mich der Vermieter vor Gefahren in der Wohnung schützen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Angehörige, Pächter
Der Vermieter hat gegenüber Ihnen und Ihren Angehörigen Schutz- und Sorgfaltspflichten, vor allem bei Gefahrenquellen, die mit dem Zustand des Mietobjekts zusammenhängen und nicht für jeden leicht erkennbar sind. Er muss Sie davor schützen, soweit ihm das zumutbar ist, zumindest aber warnen. Verletzt er eine dieser Pflichten, haftet er für Schäden an Ihrer Person und Ihrem Eigentum.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Den Bestandgeber treffen bei Erbringung der Hauptleistung gegenüber dem Bestandnehmer (und dessen Angehörige als geschützte Dritte) Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten, vor allem soweit es um Gefahrenquellen geht, die mit der Beschaffenheit des Bestandgegenstandes im Zusammenhang stehen und nicht ohnehin für jedermann leicht erkennbar sind. Der Bestandgeber hat demnach dafür Sorge zu tragen, dass der Bestandnehmer durch Gefahrenquellen, die mit dem Bestandgegenstand, seiner Beschaffenheit beziehungsweise der Art des Gebrauchs zusammenhängen, nicht geschädigt werde; er hat diesen vor solchen Gefahrenquellen - soweit ihm zumutbar - zu schützen, zumindest aber zu warnen. Für die infolge Vernachlässigung einer dieser Pflichten zur Gebrauchsüberlassung verursachten Schäden an Person oder Eigentum des Bestandnehmers hat der Bestandgeber diesem einzustehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020884 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 26.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Mieterhaftung für Umbauschäden

Ja. Als Mieter trifft Sie eine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Vermieter. Beschädigen Sie bei Umbau- oder Sanierungsarbeiten schuldhaft die Bausubstanz, haften Sie dafür, und zwar auch für das Verschulden der von Ihnen beauftragten Baufirma. Sie müssen beweisen, dass der Schaden auch bei gebotener Sorgfalt nicht zu verhindern gewesen wäre.

günstig für Vermieter Nachteiliger Gebrauch trotz Erhaltungspflicht

Dass der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet ist, rechtfertigt es nicht, dass Sie selbst einen Zustand schaffen, der die Bausubstanz erheblich gefährdet oder die persönliche Sicherheit der Bewohner bedroht. Ein solches Verhalten ist damit nicht entschuldigt.

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