Muss mich der Vermieter vor Gefahren in der Wohnung schützen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Beherberger, der ein KFZ eines Gastes aufgrund des angebotenen Parkservices übernimmt, schuldet dem Gast einen sorgfältigen Umgang mit dem KFZ. Dazu zählt, dass mit dem in seine Obhut übergebenen KFZ – auch von Erfüllungsgehilfen – keine Schäden an anderen Rechtsgütern verursacht werden.OGH 2 Ob 74/25h, 26.06.2025
- Hier: In den vertraglichen Schutzbereich einbezogenen Dritten stehen keine weitergehenden Rechte zu, als den Vertragspartnern selbst.OGH 6 Ob 216/21i, 29.08.2022
- Hier: Winterdienst in Wohnhausanlage im Wohnungseigentum.OGH 2 Ob 216/21k, 14.12.2021
- Bei der Beurteilung der aus dem Beherbergungsvertrag resultierenden Schutz- und Sorgfaltspflichten wird auf den Bestandvertrag und die dem Bestandgeber gegenüber dem Bestandnehmer obliegenden Pflichten abgestellt.OGH 8 Ob 106/12i, 29.08.2013
- Die Rechtsprechung, wonach die Schutzwirkung des Mietvertrags nur Personen erfasst, die mit dem Mieter in Wohngemeinschaft leben, nicht aber Besucher, steht im Spannungsverhältnis mit den Grundsätzen des RS0034594.OGH 4 Ob 223/10p, 15.02.2011
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- Der Vermieter hat im Rahmen seiner Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Mieter dafür zu sorgen, dass dieser durch die Unterlassung von Erhaltungsmaßnahmen und Betreuungsmaßnahmen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft nicht zu Schaden kommt (so schon 5 Ob 3/05k).OGH 2 Ob 47/07m, 12.07.2007
- Hier: Die allfällige Schutzwirkung eines Vertrages zugunsten Dritter erstreckt sich nicht auf bloße Besucher.OGH 6 Ob 70/06x, 06.04.2006
- Keine Einbeziehung in den Schutzbereich des Mietvertrages des behandelnden Arztes mit dem von der Begleitperson des Patienten noch weiter entfernten Vermieter.OGH 2 Ob 216/03h, 16.10.2003
- Bei der Miete von Geschäftsräumlichkeiten sind alle Arbeitnehmer des Mieters geschützt, die dort ihre Dienste verrichten; sie sind den Hausgenossen eines Wohnungsmieters gleichzuhalten.OGH 2 Ob 216/03h, 16.10.2003
- Der Kreis der begünstigten Personen umfasst die zur Hausgemeinschaft des Mieters gehörenden Personen, insbesondere seine Familienangehörigen und Hausangestellte, nicht aber Personen, mit denen er rein gesellschaftlich oder im allgemeinen Verkehr mit der Umwelt in Kontakt kommt. Nicht in den Schutzbereich des Mietvertrages sind daher Personen einzubeziehen, die sich in den Mieträumen nur kurzfristig aufhalten, wie Gäste, Lieferanten und Handwerker.OGH 2 Ob 335/97x, 20.11.1997
- Diese Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten bestehen nicht nur zwischen den Vertragspartnern selbst, sondern auch gegenüber jenen Personen, die durch die Vertragserfüllung in erhöhtem Maße gefährdet werden und der Interessenssphäre eines Partners angehören, sohin gegenüber Personen, denen der Vertragspartner selbst offensichtlich rechtlich zur Fürsorge verpflichtet ist.OGH 2 Ob 335/97x, 20.11.1997
- Hier: Sohn der Mieter.OGH 2 Ob 513/96, 04.07.1996
- Diese Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten bestehen sohin auch Personen gegenüber, die der Sphäre eines Vertragspartners angehören und denen dieser selbst offensichtlich rechtlich zur Fürsorge verpflichtet ist.OGH 2 Ob 513/96, 04.07.1996
- Die gleichen Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten treffen den Gastwirt gegenüber dem Gast, soweit es um dessen Unterbringung geht.OGH 1 Ob 600/93, 21.12.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020884 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 26.
- OGH 2 Ob 74/25h, 26.06.2025, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 59/24a, 28.05.2024
- OGH 6 Ob 216/21i, 29.08.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 216/21k, 14.12.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1096 · Wechselseitige Rechte
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Als Mieter trifft Sie eine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Vermieter. Beschädigen Sie bei Umbau- oder Sanierungsarbeiten schuldhaft die Bausubstanz, haften Sie dafür, und zwar auch für das Verschulden der von Ihnen beauftragten Baufirma. Sie müssen beweisen, dass der Schaden auch bei gebotener Sorgfalt nicht zu verhindern gewesen wäre.
Dass der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet ist, rechtfertigt es nicht, dass Sie selbst einen Zustand schaffen, der die Bausubstanz erheblich gefährdet oder die persönliche Sicherheit der Bewohner bedroht. Ein solches Verhalten ist damit nicht entschuldigt.