Zum Inhalt springen

Haftet der Vermieter, wenn ich vor dem Haus stürze?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Angehörige, Besucher
Ja, gegenüber dem Mieter und den Personen, die mit ihm im Haushalt leben: Der Vermieter muss die Zugangswege zum Haus ausreichend streuen. Wie hoch der Mietzins ist, spielt dafür keine Rolle. Bloße Besucher und Kunden sind vom Schutz des Mietvertrags dagegen nicht erfasst; bei Geschäftsräumen sind aber die dort arbeitenden Arbeitnehmer geschützt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1938, zuletzt bestätigt am 27.09.2022 (23 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1938)

Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter oder Mitbenützer der gemieteten Wohnung für nicht genügendes Bestreuen der Zugangsweg zum Hause.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023168 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 23.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Haftung des Mieters für andere Personen

Als Mieter oder Pächter haften Sie nicht nur für Schäden, die Sie selbst verschulden. Sie haften auch für das Verschulden jener Personen, die die Sache mit Ihrer Duldung benützen, etwa Familienangehörige, Personal, Gäste und Handwerker. Wie weit dieser Kreis reicht, ergibt sich aus dem Zweck des Vertrags.

günstig für Vermieter Haftung des Vermieters für Bauschäden

Nur dann, wenn die Gefahr nach objektivem Maßstab erkennbar war, wenn es also Anzeichen für einen Baumangel gab. War der Mangel auch bei üblicher Wartung nicht zu erkennen und der Schaden nicht vorhersehbar, haftet er nicht. Bei schlechtem Bauzustand, einem bekannten Mangel oder ähnlichen Anzeichen muss er allerdings regelmäßig fachmännisch überprüfen lassen.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Streupflicht gegenüber Mietern und Angehörigen
Schadenersatz · Streupflicht des Gastwirts vor dem Eingang
Schadenersatz · Sturz vor einem Geschäft und Haftung
Schadenersatz · Haftung des Hauseigentümers für Gehilfen
Wohnungseigentum · Haftung der Eigentümergemeinschaft für Wegsicherung