Muss ich nachforschen, wenn ein Fremder die Sache benützt?
günstig für Berechtigter betrifft Käufer, Erwerber, Mieter, Pächter
Ja. Dass eine Sache von jemand anderem innegehabt wird, ist gleichsam ein Alarmsignal und verpflichtet Sie als Erwerber zu Nachforschungen. Es kommt dabei nicht auf den Besitz als sachenrechtliche Einrichtung an, sondern darauf, dass er fremde Forderungsrechte typischerweise erkennbar macht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 12.04.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Der Besitz bildet gleichsam ein Alarmsignal, das den Erwerber zu Nachforschungen verpflichtet; bei Beurteilung der Rechtswidrigkeit eines Eingriffes in ein fremdes Forderungsrecht kommt es nämlich auf den Besitz nicht als Institut des Sachenrechtes, sondern auf seine Funktion als Instrument der typischen Erkennbarkeit von Forderungsrechten an.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023657 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 87/15f, 12.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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