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Muss ich nachfragen, wenn auch andere die Sache benützen?

betrifft Besitzer, Käufer, Mitbenützer
Ja. Guter Glaube setzt die Überzeugung voraus, dass Ihr Besitz rechtmäßig ist; schon Zweifel schließen ihn aus. Benützen auch andere die Sache, müssen Sie zumutbare Nachforschungen anstellen, ob diesen Rechte daran zustehen. Schon die Mitteilung des Berechtigten kann den guten Glauben beenden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1932, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (14 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1932)

Guter Glaube.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010197 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 14.

Im Gesetz

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