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Kann ich Mängel geltend machen, die ich gekannt habe?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Erwerber
Auch eine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften hilft Ihnen nicht, wenn Ihnen beim Erwerb bekannt war, dass diese Zusicherung nicht stimmt. In diesem Fall entsteht keine Gewährleistungspflicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Auch die ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften der Sache begründet keine Gewährleistungspflicht, wenn dem Erwerber die Unrichtigkeit dieser Zusicherung bekannt war.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0024005 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Zugesagte Eigenschaften trotz Ausschluss

Hat Ihnen der Verkäufer bestimmte Eigenschaften der Sache zugesagt, auf die Sie sich verlassen durften, haftet er dafür auch dann, wenn die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wurde.

günstig für Käufer Fehlende zugesagte Eigenschaft beim Kauf

Wurde eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich vereinbart und fehlt sie, ist das grundsätzlich kein geringfügiger Mangel. Ein solcher Mangel wiegt also schwer genug, dass er nicht als Kleinigkeit abgetan werden kann.

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