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Gilt ein Gewährleistungsausschluss trotz zugesagter Eigenschaften?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Hat Ihnen der Verkäufer bestimmte Eigenschaften der Sache zugesagt, auf die Sie sich verlassen durften, haftet er dafür auch dann, wenn die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wurde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (47 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Bei Zusage bestimmter Eigenschaften der Sache, auf die sich der Käufer verlassen darf, haftet der Verkäufer auch im Fall eines vereinbarten Ausschlusses der Gewährleistung (so schon HS 5361).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018523 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 47.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Bekannte Unrichtigkeit einer Zusicherung

Auch eine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften hilft Ihnen nicht, wenn Ihnen beim Erwerb bekannt war, dass diese Zusicherung nicht stimmt. In diesem Fall entsteht keine Gewährleistungspflicht.

günstig für Verkäufer Anpreisung und Zusage beim Autokauf

Nur eine Zusage, die Inhalt des Vertrags geworden ist, löst eine Haftung für Mängel aus. Eine bloße Anpreisung im Verkaufsgespräch reicht dafür nicht. Entscheidend ist also, ob die Angabe über die Eigenschaft ernst gemeint und vereinbart war.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Stillschweigende Zusage einer Eigenschaft
Vertragsrecht · Ausschluss der Gewährleistung
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