Kann ich bestimmen, welche meiner Schulden ich mit der Zahlung tilge?
betrifft Schuldner, Gläubiger, Konsument, Unternehmer
Zunächst ja. Bestimmen Sie bei mehreren offenen Posten, welchen Sie zahlen, tilgt die Zahlung sofort diesen Posten. Widerspricht der Gläubiger, wird Ihre Bestimmung aber unwirksam. Einigen Sie sich nicht, gilt die gesetzliche Reihenfolge.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Sind verschiedene Schuldposten zu zahlen, führt die Zahlungswidmung des Schuldners zugleich, und zwar von selbst, die Tilgung herbei, aber dieses Ergebnis ist durch das Gesetz auflösend bedingt, dh die Widmung wird sogleich unwirksam, wenn der Gläubiger widerspricht. Einigen sich Schuldner und Gläubiger nicht, tritt nach § 1416 ABGB die gesetzliche Reihenfolge ein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die gesetzlichen Tilgungsregeln kommen nur bei fehlender Einigung der Parteien über die Anrechnung der Leistung zum Tragen.OGH 8 Ob 50/14g, 30.10.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033251 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 5 Ob 41/19v, 25.04.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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