Braucht mein Bevollmächtigter für einen Wechsel eine Sondervollmacht?
günstig für Wechselgläubiger betrifft Vollmachtgeber, Bevollmächtigte, Unternehmer, Banken
Nein. Wer eine Vollmacht hat, darf damit auch Verpflichtungen aus einem Wechsel eingehen. Eine eigene, nur für diesen einen Fall ausgestellte Vollmacht ist dafür nicht vorgeschrieben.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Eine besondere Vollmacht für den Einzelfall ist zur Eingehung von Wechselverbindlichkeiten nicht vorgeschrieben.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0025420 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 92/22s, 22.11.2022
Im Gesetz
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