Ist ein Vertrag gültig, den jemand ohne Vollmacht schloss?
betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Konsumenten
Wer ohne Vollmacht für einen anderen handelt, bindet diesen grundsätzlich nicht. Das Geschäft ist zunächst unwirksam. Der Vertretene kann es aber nachträglich noch genehmigen und damit wirksam machen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Vollmachtsloses Handeln führt im Privatrecht grundsätzlich zur Unwirksamkeit des Rechtsgeschäftes.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der (Schein-)Machtgeber hat aber nach § 1016 2. HS die Möglichkeit, das wegen des Vollmachtsmangels (schwebend) unwirksame Geschäft nachträglich zu sanieren.OGH 9 ObA 31/24k, 26.06.2024
- Ebenso Vollmachtsüberschreitung.OGH 9 ObA 175/02d, 12.02.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019586 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 11.
- OGH 9 ObA 31/24k, 26.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 28/17d, 20.07.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 63/15y, 23.02.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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