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Bin ich Bürge, wenn jemand ohne besondere Vollmacht unterschrieben hat?

günstig für Bürge betrifft Bürgen, Kreditnehmer, Banken, Bevollmächtigte
Nein. Eine Bürgschaftserklärung durch einen Bevollmächtigten wirkt nur, wenn dieser eine schriftliche Vollmacht hat, die ausdrücklich auf diese Art von Geschäften lautet. Fehlt eine solche Vollmacht, bindet Sie die Erklärung nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1932, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1932)

Die Abgabe einer Bürgerschaftserklärung durch einen Bevollmächtigten ist nur dann wirksam, wenn er eine schriftliche, auf diese Gattung von Geschäften lautende Vollmacht hat.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019439 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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