Muss ich eine Nachfrist setzen, wenn der andere verweigert?
günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Auftragnehmer, Käufer, Verkäufer, Bauherren
Wenn Ihr Vertragspartner die Erfüllung ausdrücklich verweigert oder sie durch sein Verhalten vereitelt hat, müssen Sie ihm keine Nachfrist mehr setzen. Eine solche Frist wäre sinnlos, und Sie können daher gleich zurücktreten.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Wenn der Vertragspartner die Erfüllung seiner vertraglichen Pflicht ausdrücklich verweigert oder durch sein besonderes Verhalten vereitelt hat, kann die Setzung einer Nachfrist unterbleiben, da sie sinnlos wäre.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier war der Vertragsrücktritt ohne Setzung einer Nachfrist zulässig, weil der Werkunternehmer über mehr als zwei Jahre keinen brauchbaren Einreichplan lieferte, Behördenauflagen trotz mehrfacher Anläufe nicht einhielt und seine Planung deshalb so gut wie keine Aussicht auf eine behördliche Bewilligung hatte.OGH 2 Ob 166/25p, 26.03.2026
- Wenn der Schuldner die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, bedarf es keiner Nachfrist.OGH 1 Ob 2172/96k, 03.10.1996
- Daraus folgt aber keineswegs, daß der Gläubiger nicht auch nach einer solchen Weigerung eine Nachfrist setzen darf, um den Schuldner doch noch zur Erfüllung zu bewegen.OGH 7 Ob 632/85, 03.10.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018371 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 25.
- OGH 2 Ob 166/25p, 26.03.2026, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 101/25y, 21.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 9/22k, 22.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 120/21i, 05.08.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 200/18b, 29.04.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 183/18t, 23.10.2018, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Keine Nachfrist bei fehlender Erfüllungsbereitschaft
Vertragsrecht · Nachfrist vor dem Rücktritt vom Vertrag
Vertragsrecht · Nachfrist bei offensichtlicher Unmöglichkeit
Vertragsrecht · Zu kurze Nachfrist bei Untätigkeit
Vertragsrecht · Entgelt bei unterbliebenem Werk