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Muss ich eine Nachfrist setzen, wenn der andere verweigert?

günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Auftragnehmer, Käufer, Verkäufer, Bauherren
Wenn Ihr Vertragspartner die Erfüllung ausdrücklich verweigert oder sie durch sein Verhalten vereitelt hat, müssen Sie ihm keine Nachfrist mehr setzen. Eine solche Frist wäre sinnlos, und Sie können daher gleich zurücktreten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Wenn der Vertragspartner die Erfüllung seiner vertraglichen Pflicht ausdrücklich verweigert oder durch sein besonderes Verhalten vereitelt hat, kann die Setzung einer Nachfrist unterbleiben, da sie sinnlos wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018371 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 25.

Im Gesetz

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