Muss ich Nachfrist geben, wenn die Firma nicht ordentlich leisten will?
günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Auftragnehmer, Käufer, Verkäufer
Ist Ihr Vertragspartner nicht bereit, den Vertrag auf die vereinbarte Weise zu erfüllen, brauchen Sie ihm keine Nachfrist zu setzen. Sie können sich vom Vertrag lösen, ohne noch einmal zuzuwarten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (49 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Wenn der Schuldner zur Erfüllung des Vertrages auf die bedungene Weise nicht bereit ist, bedarf es keiner Nachfristsetzung im Sinne des § 918 ABGB. (1 Ob 57/58 = EvBl 1958/246 ua, auch Gschnitzer in Klang 2.Auflage IV S 458/459 zu § 918 ABGB).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier war der Vertragsrücktritt ohne Setzung einer Nachfrist zulässig, weil der Werkunternehmer über mehr als zwei Jahre keinen brauchbaren Einreichplan lieferte, Behördenauflagen trotz mehrfacher Anläufe nicht einhielt und seine Planung deshalb so gut wie keine Aussicht auf eine behördliche Bewilligung hatte.OGH 2 Ob 166/25p, 26.03.2026
- Hier: Architektenvertrag – Mangelhafter Einreichplan berechtigt nicht zur sofortigen Vertragsauflösung, wenn die Mängel verbesserungsfähig sind.OGH 4 Ob 9/22k, 22.04.2022
- Hier aber Klage ausdrücklich auf „Widerruf“ gestützt, und auf anderweitige Verfügung hingewiesen. Keine Annahmebereitschaft des Gläubigers anzunehmen, wenn dieser selbst von Unwirksamkeit des Vertrags ausgeht und daher die eigene Leistungspflicht bestreitet.OGH 2 Ob 94/16m, 28.06.2016
- Die Nachfristsetzung ist entbehrlich, wenn der Gegner seine Leistungsverpflichtungen auch noch im Prozess bestreitet und zur Erfüllung offenkundig nicht bereit ist.OGH 10 Ob 527/94, 14.03.1995
- Es darf keiner Nachfristsetzung, wenn es geradezu als ausgeschlossen erscheint, dass der Schuldner die gesetzte Nachfrist zur Nachholung der Erfüllung Benützung würde und eine Mahnung und Nachfristsetzung nur eine nutzlose Formalität wäre.OGH 1 Ob 599/93, 29.03.1994
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- Daraus folgt aber keineswegs, dass der Gläubiger nicht auch nach einer solchen Weigerung eine Nachfrist setzen darf, um den Schuldner doch noch zur Erfüllung zu bewegen.OGH 7 Ob 632/85, 03.10.1985
- Hier: Beachtung der Voraussetzungen nach § 13 KSchG.OGH 3 Ob 544/84, 24.10.1984
- MietvertragOGH 4 Ob 521/79, 08.05.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018428 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 49.
- OGH 2 Ob 166/25p, 26.03.2026, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 101/25y, 21.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 82/22w, 24.05.2022
- OGH 4 Ob 9/22k, 22.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 120/21i, 05.08.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 200/18b, 29.04.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 183/18t, 23.10.2018, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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