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Muss mich der Arzt über sehr seltene Risiken aufklären?

günstig für Arzt betrifft Patienten, Ärzte, Krankenanstalten
Über mögliche schädliche Folgen einer Behandlung müssen Sie nicht aufgeklärt werden, wenn sie nur in äußerst seltenen Fällen auftreten. Voraussetzung ist, dass anzunehmen ist, ein verständiger Patient würde sie für seine Entscheidung nicht ernsthaft ins Gewicht fallen lassen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 23.05.2024 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Eine Aufklärung des Patienten über mögliche schädliche Folgen einer vorgesehenen Operation oder Heilbehandlung (hier Elektroschockbehandlung) ist nicht erforderlich, wenn Schäden nur in äußerst seltenen Fällen auftreten und anzunehmen ist, dass sie bei einem verständigen Patienten für seinen Entschluss, in die Behandlung einzuwilligen, nicht ernsthaft ins Gewicht fallen. BGH vom 09.12.1958, VI ZR 203/57; Veröff: MDR 1959,291

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026230 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 21.

Im Gesetz

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