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Muss der Arzt auch über seltene typische Risiken aufklären?

günstig für Patient betrifft Patienten, Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser
Ja. Bei einer typischen Gefahr ist die Aufklärungspflicht verschärft. Typisch ist ein Risiko nicht deshalb, weil es häufig eintritt, sondern weil es gerade dem geplanten Eingriff anhaftet und auch bei größter Sorgfalt und fehlerfreier Durchführung nicht sicher zu vermeiden ist. Erheblich muss es allerdings sein, also geeignet, Ihre Entscheidung zu beeinflussen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.05.2021 (47 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Die ärztliche Aufklärungspflicht ist bei Vorliegen einer typischen Gefahr verschärft. Die Typizität ergibt sich nicht aus der Komplikationshäufigkeit, sondern daraus, dass das Risiko speziell dem geplanten Eingriff anhaftet und auch bei Anwendung allergrößter Sorgfalt und fehlerfreier Durchführung nicht sicher zu vermeiden ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026340 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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