Zum Inhalt springen

Muss der Arzt über typische Risiken der Operation aufklären?

günstig für Patient betrifft Patienten, Ärzte, Krankenanstalten
Ja. Über Risiken, die gerade diesem Eingriff anhaften, müssen Sie aufgeklärt werden, gleich wie selten sie eintreten. Sie sollen von einer solchen Folge nicht überrascht werden. Voraussetzung ist aber, dass das Risiko erheblich ist und Ihre Entscheidung beeinflussen kann.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 27.05.2021 (36 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Auf typische Risiken einer Operation ist aber ganz unabhängig von der prozentmäßigen statistischen Wahrscheinlichkeit, also auch bei einer allfälligen Seltenheit ihres Eintrittes, hinzuweisen (siehe SZ 57/207, 3 Ob 645/86).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 26 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026581 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 36.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Aufklärung über typische Risiken
Schadenersatz · Umfang der ärztlichen Aufklärung
Schadenersatz · Umfang der ärztlichen Aufklärung
Schadenersatz · Aufklärung vor nicht dringenden Eingriffen
Schadenersatz · Aufklärung über sehr seltene Risiken