Für wen gilt der Schutz eines fremden Gutachtens?
günstig für Sachverständiger betrifft Sachverständige, Auftraggeber, Käufer, Banken, Anleger
Welche Personen sich auf ein Gutachten verlassen dürfen, richtet sich danach, was im Verkehr üblich ist und zu welchem Zweck das Gutachten erstellt wurde. Gegenüber beliebigen Personen haftet der Gutachter nicht. Das gilt im Zweifel auch dann, wenn er weiß, dass seine Stellungnahme verbreitet werden soll.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Welche die bestimmten dritten Personen sind, für die die Auskunft eine geeignete Vertrauensgrundlage darstellen, ihnen als Richtschnur dienen soll, richtet sich nach der Verkehrsübung, wobei darauf zu achten ist, für welche Zwecke das Gutachten erstattet wurde (im gleichen Sinn bereits SZ 16/143, 6 Ob 475/60). Nicht in Frage kommt eine Verantwortlichkeit gegenüber beliebigen Personen, im Zweifel auch dann nicht, wenn der Gutachter weiß, daß seine Stellungnahme verbreitet werden soll.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Haftung einer Gutachterin im Vorfeld der Abschlussprüfung.OGH 7 Ob 69/25k, 25.06.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026558 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 9.
- OGH 8 Ob 50/25y, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 34/25s, 29.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 69/25k, 25.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 17/25k, 03.06.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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