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Haftet der Gutachter jedem, der sein Gutachten liest?

günstig für Sachverständiger betrifft Sachverständige, Auskunftgeber, Dritte, Käufer
Auch wenn ein Gutachter oder Auskunftgeber weiß oder allgemein damit rechnen muss, dass seine Stellungnahme an Außenstehende weitergegeben wird, haftet er im Zweifel nicht gegenüber beliebigen Personen. Der Kreis der geschützten Personen bleibt begrenzt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Auch dann, wenn der Gutachter oder Erteiler der Auskunft weiß oder in abstracto damit rechnen muß, daß seine Stellungnahme oder seine Auskunft an Außenstehende weitergegeben wird oder an diese gelangen kann, kommt eine Verantwortlichkeit gegenüber beliebigen Personen im Zweifel nicht in Frage.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026564 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 5.

Im Gesetz

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