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Wie wirkt sich meine eigene Provokation auf den Ersatz aus?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Schädiger, Unfallbeteiligte, Patienten
Lässt sich nicht klären, ob der Schaden von der Handlung des Schädigers oder von einem Umstand aus Ihrem eigenen Bereich stammt, wird der Schaden geteilt. Haben Sie den Schädiger zuvor selbst provoziert, verschiebt sich diese Teilung über die Hälfte hinaus zu Ihren Lasten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 12.10.2021 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Hat ein Schädiger mehrere Schadensursachen gesetzt, ist er aber nur für eine dieser Ursachen haftbar, während die andere in die Risikosphäre des Verletzten fällt (hier gerechte Notwehr des Schädigers), und kann nicht festgestellt werden, welches der Ereignisse für den Schaden tatsächlich kausal war (alternative Kausalität), ist der Schaden zwischen dem Geschädigten und dem möglichen Schädiger zu teilen. Trifft den Geschädigten (hier infolge vorhergehender Provokation) auch ein Mitverschulden an der konkret gefährlichen rechtswidrigen und schuldhaften Handlung des Schädigers, muss eine Entlastung des möglichen Schädigers über die Hälfte hinaus eintreten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026663 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Mitverschulden ohne Auswirkung auf den Schaden

Nein. War Ihr sorgloses Verhalten für den Eintritt oder die Höhe des Schadens nicht ursächlich, entlastet es den Schädiger nicht. Diesen Teil muss er voll ersetzen. Nur der Teil, den Sie beide verursacht haben, wird geteilt, wobei Sie dabei in der Regel den größeren Anteil tragen.

günstig für Geschädigter Mitverschulden und Ursächlichkeit

Auch wenn Ihnen ein eigenes Verschulden vorgeworfen wird, führt das nur dann zu einer Teilung des Schadens, wenn Ihr Verhalten für den Eintritt des Schadens auch ursächlich war. Ein Fehler ohne Auswirkung auf den Schaden mindert Ihren Ersatz daher nicht.

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