Hafte ich, wenn der andere meinen Irrtum selbst verursacht hat?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 26.11.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009040 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 116/19s, 26.11.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Nur ein entschuldbarer Irrtum über eine Notwehrlage befreit Sie vom Schadenersatz, und auch das nur, wenn der andere äußerlich einen Anlass für Ihre Abwehr gesetzt hat. Haben Sie sich fahrlässig geirrt, müssen Sie den Schaden ersetzen. Dasselbe gilt, wenn Sie die Grenzen der Abwehr aus Furcht oder Schrecken überschritten, aber erkennen konnten, dass Sie den anderen stärker gefährden als nötig.
Wer sich absichtlich oder sonst schuldhaft in einen Zustand der Verwirrung bringt und darin einen Schaden anrichtet, haftet dafür. Das Verschulden liegt schon darin, dass er sich in diesen Zustand versetzt hat. Er muss den einzelnen Schaden nicht vorhergesehen haben.