Trage ich Mitschuld, wenn ich den anderen provoziert habe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Beurteilung des Verschuldensgrades und eines allfälligen Mitverschuldens begründen in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage. Dies gilt auch für die Berücksichtigung einer allfälligen vorangegangenen Provokation des Schädigers durch das spätere Opfer.OGH 6 Ob 6/09i, 26.03.2009
- Hier: Verschuldensteilung 3 : 4 zulasten des Beklagten, der den Kläger schwer verletzte, nachdem ihn dieser zuvor in einem Handgemenge gestoßen hatte.OGH 6 Ob 238/07d, 07.11.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026839 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 7 Ob 80/25b, 25.09.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein Mitverschulden trifft Sie nur, wenn Ihr Verhalten gerade darauf gerichtet sein musste, den Schaden zu verhindern oder klein zu halten, den der andere verursacht hat. Zwischen Ihrem Versäumnis und der Pflichtverletzung des Schädigers muss also ein Zusammenhang bestehen.
Ein Mitverschulden trifft Sie nur dann, wenn in den betroffenen Kreisen bereits allgemein bekannt ist, dass jeder vernünftige Mensch solche Schutzmaßnahmen anwendet. Es genügt, dass Sie sich verkehrsgerecht verhalten haben.