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Trage ich Mitschuld, wenn ich den anderen provoziert habe?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Schädiger, Schüler, Eltern
Haben Sie die Person, die Sie verletzt hat, zuvor provoziert, trifft Sie stets ein Mitverschulden. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Im Falle der Provokation des Schädigers durch den Verletzten ist stets ein Mitverschulden des Verletzten anzunehmen, dessen Ausmaß allerdings von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles abhängt (vgl SZ 32/24, SZ 33/54, JBl 1958,364 ua). (Hier Verschuldensteilung 2 : 1 zugunsten des Klassensprechers, der Mitschüler mit Lineal schlägt, worauf der Geschlagene einen gespitzten Bleistift, den er gerade in der Hand hält, gegen den Klassensprecher wirft und ihm dadurch ein Auge verletzt).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026839 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Mitverschulden und Zusammenhang mit dem Schaden

Nein. Ein Mitverschulden trifft Sie nur, wenn Ihr Verhalten gerade darauf gerichtet sein musste, den Schaden zu verhindern oder klein zu halten, den der andere verursacht hat. Zwischen Ihrem Versäumnis und der Pflichtverletzung des Schädigers muss also ein Zusammenhang bestehen.

günstig für Geschädigter Mitverschulden bei fehlender Schutzmaßnahme

Ein Mitverschulden trifft Sie nur dann, wenn in den betroffenen Kreisen bereits allgemein bekannt ist, dass jeder vernünftige Mensch solche Schutzmaßnahmen anwendet. Es genügt, dass Sie sich verkehrsgerecht verhalten haben.

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