Wird der Ersatz gekürzt, wenn der Getötete den Streit begann?
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Ständige Rechtsprechung seit 1938, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1938)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unter Ablehnung der Einwände von Beisteiner, ZVR 2010, 4.OGH 4 Ob 36/10p, 11.05.2010
- Hier: Schockschaden.OGH 4 Ob 36/10p, 11.05.2010
- Hier: Verschuldensteilung von 1 : 2 zugunsten des Beklagten - keine krasse Fehlbeurteilung.OGH 1 Ob 178/08w, 16.09.2008
- Schadensteilung nach den Umständen des Einzelfalles.OGH 1 Ob 791/80, 18.02.1981
- Mitverschulden des vom Ehemann getöteten Ehebrechers.OGH 6 Ob 753/79, 16.01.1980
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: AusgleichspflichtOGH 8 Ob 28/78, 12.04.1978
- Weil die Mitverantwortlichkeit des Angehörigen für seinen Tod in die Risikosphäre der Hinterbliebenen fällt.OGH 7 Ob 10/77, 17.02.1977
- Weil dessen Mitverantwortung für seinen Tod in die Risikosphäre der Hinterbliebenen fällt.OGH 7 Ob 46/76, 26.08.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027341 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 29.
- OGH 2 Ob 41/26g, 26.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 30/25p, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 120/21t, 21.10.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 168/19w, 30.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 116/19s, 26.11.2019, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 148/15a, 31.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hat jemand Sie absichtlich geschädigt, wird Ihr Ersatz nicht gekürzt, auch wenn Sie selbst unvorsichtig waren. Die Verantwortung des Schädigers wiegt so schwer, dass Ihre Unachtsamkeit nicht ins Gewicht fällt.
Nein. Ihr Anspruch wird nur gekürzt, wenn Ihnen persönlich vorzuwerfen ist, dass Sie den Schaden nicht kleiner gehalten haben. Konnten Sie einem Verhalten nicht wirksam begegnen, etwa wegen einer Erkrankung, bleibt das für Ihren Ersatz ohne Folgen.