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Darf eine Behörde ihr Recht schikanös ausüben?

günstig für Betroffener betrifft Bürger, Versicherte, Behörden, Sozialversicherungsträger
Nein. Das Verbot, ein Recht nur zum Schaden eines anderen auszuüben, durchzieht die gesamte Rechtsordnung. Es gilt daher auch im öffentlichen Recht und in der Sozialversicherung. Auch ein öffentliches Recht kann missbräuchlich ausgeübt werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 13.06.2019 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Das Schikaneverbot gilt auch im öffentlichen Recht, also auch im Sozialversicherungsrecht, es wohnt der gesamte Rechtsordnung inne.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026601 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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