Zum Inhalt springen

Kann ich als verletzter Beifahrer den ganzen Schaden einfordern?

günstig für Beifahrer betrifft Beifahrer, Fahrzeuginsassen, Lenker, Halter, Versicherer
Sind an einem Unfall zwei Fahrzeuge beteiligt, können Sie als verletzter Insasse den gesamten Schaden von jedem der beiden Schädiger verlangen. Sie müssen sich aber ein eigenes Verschulden anrechnen lassen, und zwar gegenüber jedem von ihnen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 21.03.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Der verletzte Insasse eines der beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge kann seine Ansprüche in vollem Umfang gegen jeden der beiden Schädiger geltend machen. Er muß sich jedoch von jedem der gemeinsam oder gesondert in Anspruch genommenen Schädiger sein Eigenverschulden oder Mitverschulden einwenden lassen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026726 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Versicherung · Rückgriff des Haftpflichtversicherers
Schadenersatz · Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr
Versicherung · Beifahrer als Halter und eigene Haftpflichtversicherung
Schadenersatz · Verschulden des Lenkers und Mitfahrer
Schadenersatz · Halter als verletzter Mitfahrer