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Kann die Versicherung des anderen Unfallbeteiligten Geld von mir verlangen?

günstig für Versicherer betrifft Unfallbeteiligte, Versicherungsnehmer, Versicherer, Geschädigte
Ja. Waren mehrere an einem Schaden schuld und zahlt der Haftpflichtversicherer eines Schädigers dem Geschädigten alles, geht der Ausgleichsanspruch gegen die anderen Schädiger auf diesen Versicherer über. Er kann von Ihnen jenen Teil verlangen, der Ihrem Verschuldensanteil entspricht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 28.02.2018 (14 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1964)

Sind mehrere Personen an einem Schadensfall schuldig und befriedigt der Haftpflichtversicherer des einen die Ansprüche des geschädigten Dritten zur Gänze, so geht die Forderung auf Ersatz des dem Verschuldensanteil entsprechenden Teiles des bezahlten Betrages gegen den anderen Schädiger auf den Versicherer über.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017371 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Rangordnung beim Übergang von Ersatzansprüchen

Sie zuerst. Hat Ihre Versicherung Ihren Schaden nur teilweise gedeckt und übernimmt sie dafür Ihren Anspruch gegen den Schädiger, tritt dieser übergegangene Anspruch hinter Ihren offenen Rest zurück. Die Versicherung übernimmt Ihre Forderung außerdem mit allen Nachteilen, die daran haften.

günstig für Versicherungsnehmer Fälligkeit in der Haftpflichtversicherung

Ihr Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung wird fällig, sobald ein Geschädigter Sie oder einen Mitversicherten auf Schadenersatz in Anspruch nimmt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Leistung der Versicherung verlangen.

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