Kann die Versicherung des anderen Unfallbeteiligten Geld von mir verlangen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 28.02.2018 (14 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1964)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei einem Schadenersatzanspruch sind das Ausmaß der Beteiligung, Verschuldensanteile und Verursachungsanteile nach dem EKHG insgesamt zu berücksichtigen, sodaß der Schaden bei Beteilung der Schädiger unabhängig voneinander im Innenverhältnis letztlich durch Einzelabwägung und Gesamtabwägung proportional aufgeteilt wird.OGH 7 Ob 52/83, 08.03.1984
- Hier: Haftung des Mitschädigers nach dem AHG.OGH 1 Ob 147/75, 10.09.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017371 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 6 Ob 29/18k, 28.02.2018, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 68/17y, 20.02.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie zuerst. Hat Ihre Versicherung Ihren Schaden nur teilweise gedeckt und übernimmt sie dafür Ihren Anspruch gegen den Schädiger, tritt dieser übergegangene Anspruch hinter Ihren offenen Rest zurück. Die Versicherung übernimmt Ihre Forderung außerdem mit allen Nachteilen, die daran haften.
Ihr Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung wird fällig, sobald ein Geschädigter Sie oder einen Mitversicherten auf Schadenersatz in Anspruch nimmt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Leistung der Versicherung verlangen.