Wann macht eine Provokation den Verletzten mitschuldig?
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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (40 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine bloß wörtliche Provokation genügt nicht.OGH 5 Ob 593/83, 27.03.1984
- Durch Einlassen des Verletzten in einem vom Verletzer ausgelösten Wortstreit mit gegenseitigen Beschimpfungen und Anschuldigungen, sowie Drohen des Verletzten mit einer Ohrfeige ist noch keine Provokation einer Mißhandlung durch den Verletzer.OGH 5 Ob 601/83, 17.05.1983
- Die Mithaftung des Geschädigten setzt nicht voraus, daß dieser sich rechtswidrig verhalten hat, vielmehr genügt seine Sorglosigkeit gegenüber der eigenen Rechtssphäre. (hier: Mitverschulden des vom Ehemann getöteten Ehebrechers.OGH 6 Ob 753/79, 16.01.1980
- Bei wörtlichen Provokationen kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an (hier: Ehegatten - Streit).OGH 6 Ob 528/78, 02.03.1978
- Provokation durch Zufügung von Kratzwunden im Zuge eines Streites.OGH 2 Ob 558/76, 13.01.1977
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- PhotomodellOGH 3 Ob 96/75, 22.04.1975
- Wörtliche Provokationen genügen allerdings in der Regel nicht. Bei der Prüfung, ob die von einem Minderjährigen ausgegangene Provokation so beschaffen war, daß der Minderjährige erwarten konnte, der Gereizte werde sich zu Tätlichkeiten gegen den Minderjährigen hinreißen lassen, ist der Grad seiner geistigen Reife zu berücksichtigen.OGH 5 Ob 46/73, 28.03.1973
- Verschuldensteilung 1 : 2OGH 1 Ob 130/64, 08.10.1964
- Von einer Provokation kann aber dann nicht gesprochen werden, wenn die Handlung des Geschädigten nicht widerrechtlich ist, so, wenn das Wacheorgan, um den Widerstand eines Festgenommenen zu brechen, von einer ihm zu diesem Zweck beigegebenen Waffe (Gummiknüppel) Gebrauch macht.OGH 5 Ob 136/61, 19.04.1961
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027232 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 40.
- OGH 7 Ob 80/25b, 25.09.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein Mitverschulden trifft Sie nur, wenn Ihr Verhalten gerade darauf gerichtet sein musste, den Schaden zu verhindern oder klein zu halten, den der andere verursacht hat. Zwischen Ihrem Versäumnis und der Pflichtverletzung des Schädigers muss also ein Zusammenhang bestehen.
Wer Schadenersatz verlangt, muss das Verschulden des anderen beweisen. Umgekehrt muss die beklagte Seite behaupten und beweisen, dass Sie am Schaden mitschuld sind. Wendet sie ein Mitverschulden gar nicht ein, wird es im Verfahren überhaupt nicht berücksichtigt.