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Wann macht eine Provokation den Verletzten mitschuldig?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Schädiger, Verletzte
Eine Provokation führt dann zu einem Mitverschulden, wenn sie geeignet ist, den anderen in einen Gemütszustand zu versetzen, in dem damit zu rechnen ist, dass er sich zu Tätlichkeiten hinreißen lässt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (40 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Provokationen begründen ein Mitverschulden, wenn sie geeignet sind, den Verletzer in einen Gemütszustand zu versetzen, von welchem angenommen werden kann, daß er sich zu Tätlichkeiten wird hinreißen lassen (vgl SZ 15/44, SZ 17/38, SZ 24/214).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027232 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 40.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Mitverschulden und Zusammenhang mit dem Schaden

Nein. Ein Mitverschulden trifft Sie nur, wenn Ihr Verhalten gerade darauf gerichtet sein musste, den Schaden zu verhindern oder klein zu halten, den der andere verursacht hat. Zwischen Ihrem Versäumnis und der Pflichtverletzung des Schädigers muss also ein Zusammenhang bestehen.

günstig für Geschädigter Mitverschulden und Beweislast beim Schadenersatz

Wer Schadenersatz verlangt, muss das Verschulden des anderen beweisen. Umgekehrt muss die beklagte Seite behaupten und beweisen, dass Sie am Schaden mitschuld sind. Wendet sie ein Mitverschulden gar nicht ein, wird es im Verfahren überhaupt nicht berücksichtigt.

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