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Wer trägt die Schuld beim Unfall mit einem Linksabbieger?

günstig für Geradeausfahrender betrifft Autofahrer, Motorradfahrer, Unfallbeteiligte
Überwiegend der Abbiegende. In dem entschiedenen Fall trug der nach links abbiegende Autofahrer drei Viertel des Verschuldens; der entgegenkommende Rollerfahrer trug ein Viertel, weil er zu weit vom rechten Straßenrand entfernt fuhr. Wer links abbiegt, darf das nur, wenn er sicher damit rechnen kann, die Fahrbahnhälfte rechtzeitig zu räumen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1969)

Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des nach links abbiegenden Personenkraftwagenfahrers im Verhältnis zu einem mit dem Roller entgegenkommenden in zu großem Abstand zum rechten Straßenrand geradeaus Fahrenden (Fahrbahnbreite etwa sieben Meter, rechter Seitenabstand zwei Meter).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026841 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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