Was wiegt schwerer: zu weit links oder zu schnell zu fahren?
günstig für rechtsfahrender Lenker betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherung
Auf engen und unübersichtlichen Straßen wiegt ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot besonders schwer. Eine für die Verhältnisse zu hohe Geschwindigkeit tritt demgegenüber zurück. In einem solchen Fall wurde der Schaden im Verhältnis zwei zu eins zulasten dessen geteilt, der zu weit links gefahren ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 24.06.2021 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Bei engen und unübersichtlichen Straßen kommt dem strengen Einhalten der rechten Fahrbahnseite erhöhte Bedeutung zu, sodaß ein Verstoß gegen diese Regelung besonders schwer wiegt. Demgegenüber tritt die Einhaltung einer für die Verhältnisse zu hohen Geschwindigkeit in der Beurteilung der Verschuldensfrage zurück. Diese Erwägungen rechtfertigen die Aufteilung des Schadens im Verhältnisse von 2 : 1 zu Lasten dessen, der gegen § 7 Abs 2 StVO 1960 verstoßen hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zu berücksichtigen ist insbesondere das Ausmaß der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, weil es einen gravierenden Unterschied macht, ob jemand eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur um zehn Prozent oder um einhundert Prozent überschritten hat.OGH 2 Ob 52/86, 11.11.1986
- Hier: Alleinverschulden des gegen § 7 Abs 2 verstoßenden - daher auch keine Ausgleichspflicht.OGH 8 Ob 121/82, 17.06.1982
- Hier: Verschuldensteilung 3 : 2.OGH 2 Ob 39/81, 30.06.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058775 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 2 Ob 69/21t, 24.06.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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