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Muss ich zuerst andere Zahler in Anspruch nehmen?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherer, Angehörige
Nein. Zahlt ein Dritter etwas, das den Schaden mindert, müssen Sie nur dafür sorgen, dass dessen Ansprüche später ungeschmälert auf den Schädiger übergehen können. Der Schädiger wird dadurch nicht entlastet, und Sie müssen sich nicht auf den bloßen Ausfall beschränken lassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Leistungen Dritter, die eine dem Schädiger zugutekommende Schadensminderung bewirken, verpflichten den Geschädigten nur zur Vorsorge, daß solche Ansprüche ungeschmälert auf einen Ersatz leistenden Schädiger übergehen können, nicht aber zu dessen Entlastung und Beschränkung seiner Ersatzpflicht auf den Ausfall zur Anspruchsverfolgung.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026842 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Wer Schadenersatz verlangen kann

Schadenersatz kann nur verlangen, wer durch die rechtswidrige Handlung unmittelbar verletzt ist. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob die verletzte Vorschrift gerade den Schutz Ihrer Interessen bezweckt. Eine Ausnahme besteht für Hinterbliebene, wenn jemand getötet wurde.

günstig für Schädiger Ersatz nur für unmittelbar Geschädigte

Das Vermögen einer Person ist nicht absolut geschützt. Nach dem Schutzzweck der Norm steht ein Ersatzanspruch nur demjenigen zu, der unmittelbar geschädigt wurde.

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