Bekomme ich Ersatz, obwohl der Schaden andere getroffen hat?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (52 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Belastung eines Wohnungseigentümers mit Rücklagenbeiträgen iSd §§ 31, 32 WEG 2002.OGH 5 Ob 247/09y, 19.01.2010
- Kosten von Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungshandlungen sind typischerweise reine Vermögensschäden; § 1330 Abs 2 ABGB.OGH 6 Ob 163/05x, 01.12.2005
- In der Übernahme eines Versicherungsrisikos allein liegt noch keine das Vermögen der Versicherung unmittelbar schädigende Verfügung; bloßes Versicherthalten bewirkt keinen effektiven Verlust an Vermögenssubstanz.OGH 6 Ob 190/04s, 03.11.2005
- Bei deliktisch zugefügten Schäden verlangen Lehre und Rechtsprechung für die Haftung des Täters für reine Vermögensschäden den Eingriff in ein absolut geschütztes Gut oder die Verletzung eines Schutzgesetzes.OGH 6 Ob 201/98x, 25.03.1999
- Eine "Beschädigung von Sachen" soll möglichst hintangehalten werden, ist der Schutz nicht nur auf absoluten Schutz genießende Güter einzuschränken, sondern er erfasst auch das bloße Vermögen.OGH 7 Ob 540/90, 22.03.1990
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Die Verursachung eines Vermögensschadens macht daher nur dann ersatzpflichtig, wenn sich die Rechtswidrigkeit der Schädigung zB aus der Verletzung vertraglicher Pflichten, aus der Verletzung absoluter Rechte oder aus der Übertretung von Schutzgesetzen ableiten lässt.OGH 8 Ob 40/83, 19.01.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022462 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 52.
- OGH 5 Ob 160/23z, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 223/22h, 25.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 17/21z, 18.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 32/18h, 04.07.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 6 Ob 229/16v, 22.12.2016, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 17/16i, 25.02.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1311
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch bloße Vermögensinteressen sind geschützt, wenn Ihnen jemand den Schaden durch sittenwidriges Verhalten zugefügt hat. In diesem Fall können Sie Ersatz verlangen.
Die Bedenken gegen den Ersatz an nur mittelbar Geschädigte greifen nicht, wenn der Schaden nur verlagert wurde. Es geht dann um jenen Schaden, der ohnehin normalerweise beim unmittelbar Geschädigten eintritt und zu ersetzen wäre. In die Betrachtung kommt also kein zusätzlicher Schaden hinein.