Kann ich Schadenersatz fordern, wenn ein anderer geschädigt wurde?
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (40 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch im Bereich des Amtshaftungsrechts.OGH 1 Ob 231/18d, 27.05.2019
- Hier: Schadenersatzanspruch eines Nationalparkbetreibers nach widerrechtlichem Abschuss eines Exemplars einer geschützten Tierart bejaht, weil nicht ein beliebiger Dritter als Kläger auftritt, sondern gerade jener Rechtsträger, der durch Gesetz zum Schutz eben jener Tierpopulation eingerichtet ist. Dass nach dem widerrechtlichen Abschuss ein neues Exemplar der geschützten Tierart kostenpflichtig angeschafft werden muss, ist auch vorhersehbar.OGH 6 Ob 229/16v, 22.12.2016
- Hier: Indirekter Abnehmer bei verbotenem Kartell.OGH 7 Ob 48/12b, 17.10.2012
- Nur in Fällen bloßer Schadensverlagerung ist der Schädiger auch insoweit zum Ersatz verpflichtet.OGH 1 Ob 210/08a, 30.06.2009
- Voraussetzung jeglicher Drittschadensliquidation ist, dass genau jener Schaden geltend gemacht wird, der auch im Vermögen des unmittelbar Geschädigten eingetreten ist, es sich also um eine bloße Schadensverlagerung handelt.OGH 8 Ob 139/08m, 16.12.2008
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- In diesen Fällen wird zwar der Eigentümer in seinem absoluten Recht verletzt, doch hat er keinen Schaden; der Geschädigte wiederum wird nicht in einem absoluten Recht verletzt, hat aber einen bloßen Vermögensschaden. Dieser bloße Vermögensschaden ist zu ersetzen, da die Tatsache, dass der Schaden auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Regelung nicht beim unmittelbar Angegriffenen, sondern bei einem Dritten eintritt, den Schädiger nicht entlasten soll.OGH 8 Ob 287/01s, 28.11.2002
- Vermögensschäden sind nur dann zu ersetzen, wenn diese Ausuferung von vornherein ausgeschlossen ist. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein Schaden, der typischerweise bei einer ersatzberechtigten Person eintritt, aufgrund eines hinzutretenden Sachverhaltselementes atypischerweise bei einer anderen, prinzipiell nicht ersatzberechtigten Person eintritt, ohne dass es zu einer Veränderung des Schadensausmaßes kommt, wenn es sich also um eine reine Schadensverlagerung handelt.OGH 2 Ob 162/97f, 29.04.1999
- Für einen Drittschaden haftet der Schädiger nicht.OGH 2 Ob 343/98z, 14.01.1999
- Besteht kein Zusammenhang zwischen dem durch Auslegung im Sinne einer wertenden Beurteilung des Sinnes der Norm zu ermittelnden Normzweck und dem eingetretenen Schaden, liegt nur ein mittelbarer, grundsätzlich nicht ersatzfähiger Schaden vor.OGH 1 Ob 22/92, 22.06.1993
- Eine uferlose, wirtschaftlich untragbare Ausweitung der Schadenersatzhaftung muss abgelehnt werden.OGH 1 Ob 30/73, 07.03.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022638 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 40.
- OGH 10 Ob 53/23a, 12.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 199/22d, 15.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 88/21h, 04.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 29/20h, 27.11.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 50/20i, 14.04.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 229/16v, 22.12.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1327
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Bedenken gegen den Ersatz an nur mittelbar Geschädigte greifen nicht, wenn der Schaden nur verlagert wurde. Es geht dann um jenen Schaden, der ohnehin normalerweise beim unmittelbar Geschädigten eintritt und zu ersetzen wäre. In die Betrachtung kommt also kein zusätzlicher Schaden hinein.
Manche Verträge verpflichten einen Vertragspartner auch dazu, bestimmte dritte Personen zu schützen, die der Vertragsleistung nahestehen. Diese Dritten können dann einen eigenen Schaden aus dem fremden Vertrag geltend machen.