Zahlt der Schädiger weniger, weil ein anderer Unterhalt leistet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (40 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Ersatzpflicht nach § 1327 ABGB geht einer durch den Tod des Unterhaltspflichtigen ausgelösten subsidiären Unterhaltspflicht vor.OGH 2 Ob 20/24s, 23.04.2024
- Die Abdeckung eines schädigungsbedingten Mehrbedarfs des Unterhaltsberechtigten hat nicht den Zweck, den Schädiger zu entlasten.OGH 2 Ob 18/18p, 25.04.2018
- Hier: Mj Kläger im Haushalt des Großvaters.OGH 2 Ob 94/13g, 28.03.2014
- Hier: Keine Entlastung des Schädigers, wenn die Kindesmutter im Wege des Erbschaftskaufs die Verpflichtung zur Rückzahlung der Darlehen im eigenen Namen von den Kindern rechtsgeschäftlich übernahm.OGH 2 Ob 149/09i, 17.06.2010
- Hier: Behindertengerechte Umgestaltung der Wohnmöglichkeit des Klägers im Hause seiner Tante durch diese.OGH 2 Ob 11/06s, 28.06.2007
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Dieser Gedanke kommt aber dann nicht zum Tragen, wenn der Unterhaltspflichtige kein Dritter sondern der Schädiger selbst ist. Soweit dieser unfallsbedingt (mehr) Unterhalt geleistet hat, ist eine Anrechnung auf den Verdienstentganganspruch möglich, weil grundsätzlich nur der entstandene Schaden ausgeglichen werden soll.OGH 2 Ob 82/00y, 28.04.2000
- Aus diesem Grundsatz ist jedoch nicht ableitbar, daß der Vater bei Vorhandensein eines leistungspflichtigen Schädigers seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht im schadenskausalen Umfang enthoben wäre.OGH 1 Ob 2201/96z, 29.04.1997
- Hier: Die freiwillige und unentgeltliche Hilfeleistung Dritter ändert an der Ersatzplicht des Schädigers nichts, es sei denn, sie würde in der Absicht erbracht, den Schädiger zu entlasten.OGH 8 Ob 60/86, 21.05.1987
- Die Unterhaltspflicht ist gegenüber dem Schadenersatzanspruch nachrangig.OGH 2 Ob 182/83, 04.10.1983
- Großeltern adoptieren das hinterbliebene Kind.OGH 2 Ob 149/81, 15.12.1981
- Hier: Aufnahme des Vollwaisen in den großmütterlichen Haushalt.OGH 8 Ob 55/80, 11.09.1980
- Hier allgemein: Leistungen Dritter.OGH 8 Ob 131/78, 26.01.1979
- Der Schädiger wird in seiner Ersatzpflicht für Pflegekosten nicht dadurch entlastet, daß der Kläger von seiner Mutter und seinem Vater betreut wird.OGH 8 Ob 33/78, 29.03.1978
- Das gilt auch im Falle der Tötung der subsidiär unterhaltspflichtigen Mutter, die neben dem primär unterhaltspflichtigen Vater Beiträge erbracht hat.OGH 2 Ob 26/72, 28.12.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031301 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 40.
- OGH 2 Ob 20/24s, 23.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 104/21h, 18.07.2022, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 70/20p, 17.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 18/18p, 25.04.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
- ABGB § 1327
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ersetzt wird nur der Unterhalt, der Ihnen durch den Tod künftig entgeht. Beträge, die der Getötete schon vor der Schädigung schuldig geblieben war, muss der Schädiger nicht zahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie dafür bereits einen Gerichtstitel in der Hand haben.
Schadenersatz kann nur verlangen, wer durch die rechtswidrige Handlung unmittelbar verletzt ist. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob die verletzte Vorschrift gerade den Schutz Ihrer Interessen bezweckt. Eine Ausnahme besteht für Hinterbliebene, wenn jemand getötet wurde.