Zum Inhalt springen

Zahlt der Schädiger weniger, weil ein anderer Unterhalt leistet?

günstig für Geschädigter betrifft Hinterbliebener, Geschädigter, Schädiger, Versicherung
Wer für einen Schaden einzustehen hat, kann sich nicht darauf berufen, dass eine andere Person zum Unterhalt verpflichtet ist. Seine Ersatzpflicht bleibt davon unberührt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (40 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Der ersatzpflichtige Schädiger kann sich nicht auf die Unterhaltspflicht eines Dritten berufen (so schon SZ 33/140 ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031301 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 40.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Unterhaltsrückstände nach dem Todesfall

Nein. Ersetzt wird nur der Unterhalt, der Ihnen durch den Tod künftig entgeht. Beträge, die der Getötete schon vor der Schädigung schuldig geblieben war, muss der Schädiger nicht zahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie dafür bereits einen Gerichtstitel in der Hand haben.

günstig für Schädiger Wer Schadenersatz verlangen kann

Schadenersatz kann nur verlangen, wer durch die rechtswidrige Handlung unmittelbar verletzt ist. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob die verletzte Vorschrift gerade den Schutz Ihrer Interessen bezweckt. Eine Ausnahme besteht für Hinterbliebene, wenn jemand getötet wurde.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Ersatzanspruch trotz Unterhalt von anderer Seite
Familienrecht · Ersatz für gezahlten fremden Unterhalt
Schadenersatz · Mindestanspruch der Hinterbliebenen
Schadenersatz · Leistungen Dritter und Schadenersatz