Haftet ein betrunkener Beteiligter allein schon wegen des Alkohols?
günstig für Alkoholisierter betrifft Autofahrer, Fußgänger, Unfallbeteiligte, Versicherer
Nein. Die Alkoholisierung allein begründet noch keine Haftung. Sie wirkt sich aber erschwerend aus, wenn ohnehin ein Fehlverhalten vorliegt und das Verschulden abzuwägen ist. Das gilt auch für alkoholisierte Fußgänger.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (16 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1977)
Alkoholisierung wirkt zwar schulderschwerend nicht aber haftungsbegründend.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- FußgeherOGH 8 Ob 155/81, 15.10.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027068 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 2 Ob 117/16v, 20.06.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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