Trifft mich Mitschuld, wenn ich betrunken mitgefahren bin?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies wäre etwa dann der Fall, wenn er in dem Zeitraum, in dem er sich dem seine Urteilsfähigkeit aufhebenden Alkoholkonsum hingegeben hat, noch nicht in Betracht ziehen musste, in der Folge in einem von einem ungeeigneten Lenker gelenkten Auto mitgenommen zu werden.OGH 2 Ob 65/06g, 10.08.2006
- Mangelnde Fahrberechtigung.OGH 2 Ob 94/81, 21.09.1982
- Muß ein Fahrgast nach den Umständen in Betracht ziehen, in der Folge in einem von einem Zechgenossen gelenkten Auto mitgenommen zu werden, hat er soweit klaren Kopf zu behalten, um zur gegebenen Zeit beurteilen zu können, ob dies im Hinblick auf den Alkoholkonsum des Lenkers ohne Gefahr geschehen könne.OGH 8 Ob 136/75, 18.06.1975
- Auch dann keine Anrechnung als Mitverschulden des Geschädigten, wenn ihm nach der Sachlage kein Vorwurf daraus gemacht werden könnte, daß er sich durch Alkoholgenuß in einen Zustand versetzte, in dem er im Zeitpunkt, als er sich dem Lenker anvertraute, dessen Fahrtüchtigkeit nicht mehr beurteilen konnte.OGH 8 Ob 178/72, 12.09.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026843 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 4 Ob 107/24z, 11.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Mitverschulden trifft Sie nur dann, wenn in den betroffenen Kreisen bereits allgemein bekannt ist, dass jeder vernünftige Mensch solche Schutzmaßnahmen anwendet. Es genügt, dass Sie sich verkehrsgerecht verhalten haben.
Werden Sie im Verkehr durch eine plötzlich auftretende Gefahr zu raschem Handeln gezwungen und wählen Sie dabei eine Maßnahme, die sich im Nachhinein als falsch erweist, wird Ihnen das nicht als Mitverschulden angerechnet.