Habe ich Mitschuld, wenn der Fahrer Alkohol getrunken hat?
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Nein, allein deshalb nicht. Dass Sie wussten, der Lenker habe Alkohol getrunken, genügt für eine Mitschuld nicht. Es kommt darauf an, ob erkennbar war, dass er nicht mehr fahren durfte.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 23.02.2017 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Die bloße Kenntnis des Verletzten, daß der Lenker des ihn befördernden Kraftfahrzeuges Alkohol zu sich genommen hat, reicht zur Annahme eines Mitverschuldens nicht aus.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Erkennbarkeit setzt aber nicht immer ein nach außen zutage tretendes, auffälliges Gehaben des Lenkers voraus, insbesonders dann nicht, wenn dem Mitfahrer ohnehin bekannt ist, welche Alkoholmengen der Lenker zu sich genommen hat.OGH 2 Ob 206/66, 01.09.1966
- 1/4 Mitverschulden des Insassen bei Kenntnis von der Übermüdung des Lenkers.OGH 2 Ob 279/64, 01.10.1964
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027110 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 34.
- OGH 2 Ob 231/16h, 23.02.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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