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Habe ich Mitschuld, wenn der Fahrer Alkohol getrunken hat?

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Nein, allein deshalb nicht. Dass Sie wussten, der Lenker habe Alkohol getrunken, genügt für eine Mitschuld nicht. Es kommt darauf an, ob erkennbar war, dass er nicht mehr fahren durfte.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 23.02.2017 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Die bloße Kenntnis des Verletzten, daß der Lenker des ihn befördernden Kraftfahrzeuges Alkohol zu sich genommen hat, reicht zur Annahme eines Mitverschuldens nicht aus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027110 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 34.

Im Gesetz

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