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Darf ich eine riskante Operation nach einem Unfall ablehnen?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Geschädigte, Schädiger, Versicherer
Ja. Ist der Erfolg der Operation schon an sich zweifelhaft, handelt es sich um einen schweren, unter Umständen lebensgefährlichen Eingriff und sind Sie durch die Unfallfolgen ohnehin geschwächt, dürfen Sie den Eingriff hinausschieben oder ablehnen. Das wird Ihnen nicht als Versäumnis angerechnet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Ist der Erfolg einer Operation schon an sich zweifelhaft, handelt es darüberhinaus um einen schweren unter Umständen lebensgefährlichen Eingriff und ist die körperliche und geistig - seelische Verfassung des Geschädigten durch die Unfallsfolgen bereits reduziert, so kann ein Hinausschieben oder auch eine Weigerung, sich der hinsichtlich ihres Erfolges nicht sicher zu beurteilenden Operation zu unterziehen, nicht als Verletzung der Schadensminderungspflicht angesehen werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026993 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Umschulung zur Schadensminderung

Können Sie Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben, müssen Sie eine Umschulung beginnen, wenn sie Ihnen im Einzelfall zumutbar ist. Ist sie an Ihrem Heimatort nicht möglich, müssen Sie grundsätzlich auch eine auswärtige Schulungsstätte aufsuchen, sofern keine Umstände dagegen sprechen. Was zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab.

günstig für Schädiger Kosten künftiger Heilbehandlung

Nein. Kosten für eine künftige Heilbehandlung können Sie nur als Vorschuss verlangen, und nur wenn Sie die Behandlung ernstlich vorhaben. Steht fest, dass die Behandlung unterbleibt, steht Ihnen dafür kein Ersatz zu.

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